“Adventisten und Baptisten lehren gemeinsam, dass Jesus Christus der Mittelpunkt des Glaubens ist, und vertreten eine Vielzahl derselben Werte”, hob Pastor John Graz, Direktor für Öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der Generalkonferenz, hervor. “Wir setzen uns auch beide für die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein und arbeiten in vielen Ländern eng zusammen, um dieses Freiheitsgut zu bewahren und zu fördern.”
Der aus Jamaika stammende Pastor Neville Callam (58), seit 2007 Generalsekretär des Baptistischen Weltbundes in Falls Church, Virginia/USA, erwiderte: “Es gehört zum Glaubensverständnis der Baptisten, die Menschenwürde zu achten.” Daher wäre es gut, bei gemeinsamen Anliegen in Zukunft noch enger zusammenzuwirken. Zur WEA-Delegation gehörte auch der Direktor für Evangelisation und Bildung des Baptistischen Weltbundes, Fausto Vasconcelos.
Der Präsident der adventistischen Weltkirchenleitung, Jan Paulsen (74) befürwortete ebenfalls ein gemeinsames Wirken beider Konfessionen für die Religionsfreiheit. “Zu einem kraftvollen Einsatz für den Schutz der religiösen Freiheit gehört, dass viele sich daran beteiligen. Lasst uns nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Namen Christi suchen, um ihn besser bezeugen zu können.”
Der Baptistische Weltbund wurde 1905 in London gegründet und umfasst 214 baptistische Gemeinschaften mit über 37 Millionen erwachsen getauften Mitgliedern in 119 Ländern. Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist in 201 Ländern mit rund 16 Millionen erwachsen getauften Mitgliedern vertreten.
]]>Der am Liceo di Lugano 2 studierende Tessiner Schüler C.B. , dessen religiöse Überzeugung als adventistischer Christ der Schulleitung bekannt war, wurde aufgeboten, die Maturitätsprüfungen an den sonst unterrichtsfreien Samstagen vom 2., 9. und 16. Juni abzulegen. Bekanntlich ist es Schülerinnen und Schülern strenggläubiger Juden und Adventisten aus Gewissensgründen nicht möglich an ihrem Ruhetag, dem Samstag (Sabbat), an Unterrichtsstunden oder Prüfungen teilzunehmen. Der Schüler hatte am 19. März die Direktion des Lyzeums gebeten, ihn von der Teilnahme an den Prüfungs-Samstagen zu dispensieren, und ihm mit einer individuellen Lösung für einen alternativen Nachprüfungstermin an einem anderen Wochentag behilflich zu sein. Die Direktion des Lyzeums hatte den Antrag am 30. März nicht nur abgelehnt, sondern ihn erneut zu den schriftlichen Maturaprüfungen an den drei Juni-Samstagen aufgefordert.
Am 11. April hat die Familie des Schülers einen Rekurs gegen den Entscheid des Luganeser Lyzeums 2 vom 30. März an das Departement für Erziehung, Kultur und Sport gerichtet. Der Departementsvorsteher, FDP-Regierungsrat Gabriele Gendotti, bestätigte mit Schreiben vom 7. Mai die ablehnende Haltung der Luganeser Schuldirektion. In ihrer Verzweiflung, ausgelöst durch den starken psychischen Druck auf den Schüler durch eine Nichtteilnahme an der Prüfung einen Schulzeitverlust zu erleiden, wandte sich die Familie mittels einem Tessiner Rechtsanwalt am 23. Mai – zehn Tage vor dem Prüfungstermin – in einem weiteren Rekurs an den Tessiner Staatsrat. Dieser hat nach Meinung des Anwalts mit “sehr umstrittenen Argumenten” das Rekursbegehren am 30. Mai endgültig und ohne Kostenfolge abgelehnt. Inzwischen wurde der Fall dem Bundesgericht in Lausanne zur Überprüfung vorgelegt.
Die Schuldispens für jüdische und adventistische Studierende an Schweizer Schuleinrichtungen hatte in den letzten Jahren keine Probleme aufgeworfen. Trotzdem hatte die Schweizer Hochschulkonferenz (EDK) im letzten Jahr vorsorglich die Konferenz schweizerischer Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren KSGG) noch einmal darauf hingewiesen, dass “die Gymnasien auf religiöse Feiertage im Allgemeinen und auf den Sabbat im Besonderen grundsätzlich Rücksicht nehmen und deshalb Prüfungen oder anderweitige obligatorische Veranstaltungen an solchen Tagen die Ausnahme bilden sollten.” Die EDK hatte die Mitglieder der KSGG gebeten, auf religiöse Feiertage Rücksicht zu nehmen bzw. für individuelle Lösungen bei der Festlegung von Prüfungsterminen offen zu sein.
]]>Der Generalsekretär des Nationalen Rates der christlichen Kirchen in den USA (National Council of the Churches of Christ in the U.S.A./NCCCUSA), Bob Edgar, sagte, die “Epidemie” der Waffengewalt in den USA verpflichte dazu, der leichten Verbreitung von Handfeuerwaffen einen Riegel vorzuschieben. “Wie viele Pfarrer, Rabbiner und Imame müssen noch an Särgen unschuldiger Opfer von Waffengewalt stehen, nur weil die Nation sich weigert, der Weiterverbreitung solcher kleiner Massenvernichtungswaffen ein Ende zu bereiten?”, so Edgar in einer Stellungnahme des NCCUSA. Der Präsident habe trotz wiederholter Aufrufe von Religionsführern nichts unternommen. “Wie viele Menschen müssen noch sterben, bevor wie sagen, dass es genug ist?” fragte Edgar, der früher selbst Kongress-Abgeordneter war.
Der Theologe erinnerte daran, dass der US-Kirchenrat bereits 1967 ein Bundesgesetz zum Waffenverkauf gefordert habe. Im März 2000 gab es in den USA dazu auch eine interreligiöse Kampagne. Damals wurde die Forderung erhoben, die Herstellung und eien einfache Verbreitung solcher Zerstörungsinstrumente zu verbieten.
Der Nationale Kirchenrat umfasst 35 protestantische, evangelikale, anglikanische und orthodoxe Kirchen in den USA. mit 45 Millionen Gläubigen in über 100.000 Kirchengemeinden in allen 50 Bundesstaaten.
Bereits 1990 forderte die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten auf ihrer Weltsynode in Indianapolis, Indiana (USA) in einer Erklärung “die Ächtung des Verkaufs von Handfeuerwaffen an Zivilisten.” Siebenten-Tags-Adventisten möchten mit anderen Menschen guten Willens zusammenarbeiten und jedes legitime Mittel einsetzen, um die Ursachen für Verbrechen zu verringern und, wenn möglich, auszurotten, heisst es in dem Dokument. “Ausserdem sollte – im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und den Wert des menschlichen Lebens – der Verkauf von automatischen oder halbautomatischen Handfeuerwaffen streng kontrolliert werden. Dadurch würde der Gebrauch von Waffen durch Geistesgestörte oder Verbrecher, besonders auch durch Menschen, die in Drogenmissbrauch und Bandenkriminalität verstrickt sind, drastisch eingeschränkt.”
]]>Zum stellvertretenden Präsidenten und Sekretär (Geschäftsführer) wählten die Delegierten Pastor Friedbert Hartmann (48). Er ist seit 1993 Abteilungsleiter für Jugend, Pfadfinder und Kinder im Süddeutschen Verband der Siebenten-Tags-Adventisten, Ostfildern bei Stuttgart. Davor war er sechs Jahre in gleicher Funktion in Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig. Hartmann stammt aus Greifswald, ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder. Der gelernte Klavierbauer studierte am adventistischen Theologischen Seminar Friedensau bei Magdeburg. Da er sich weigerte, Waffendienst zu leisten, wurde er Bausoldat in der Nationalen Volksarmee. Er tritt die Nachfolge von Pastor Walfried Eberhardt (65) an, der in den Ruhestand geht. Eberhardt war seit 1992 im damals neugebildeten Norddeutschen Verband als stellvertretender Präsident und Sekretär tätig. Davor übte er fünf Jahre lang dasselbe Amt bei der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in der DDR beziehungsweise im nachfolgenden Ostdeutschen Verband aus. Er war maßgeblich an der Zusammenführung des Ost- und Westdeutschen zum neuen Norddeutschen Verband beteiligt.
In ihren Aufgaben wurden für die nächsten fünf Jahre Schatzmeister Christian Goltz (44), Pastor Martin Knoll (43) als Abteilungsleiter für Jugend, Pfadfinder und Kinder, Pastor Frank Waldschmidt (44) als Abteilungsleiter für Missionarischen Gemeindeaufbau, Pastor Karl-Heinz Walter (51) als Abteilungsleiter für Kommunikation und Rita Pütz (57) als Abteilungsleiterin für Frauen bestätigt. Gewählt wurde außerdem der aus 29 Personen bestehende Verbandsausschuss als oberstes Gremium zwischen den fünfjährigen Abgeordnetenversammlungen.
Die Delegierten beschlossen bei nur zwei Gegenstimmen in der Verfassung und Geschäftsordnung des Norddeutschen Verbandes den Namen von „Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten“ in „Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten“ zu ändern. Sie folgten damit den Adventisten in der deutschsprachigen Schweiz, die bereits 1993 eine derartige Namensänderung vorgenommen hatten. Die Delegierten beauftragten den Verbandsausschuss, eine Strategie zum Thema Migration zu erarbeiten. Dabei sollten die grundsätzlich christliche Einstellung der Adventisten zu Migration und Integration formuliert sowie die sich daraus ergebenden diakonisch/sozialen und auch missionarischen Aufgaben deutlich werden.
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